Grundpflege
- Körperpflege
- Hilfe beim An-/Auskleiden
- Mobilisation
- Betten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Inkontinenzversorgung
- Prophylaxen
- Lagern
Behandlungspflege
- Verbandswechsel
- Wundversorgung
- Injektionen
- Medikamentengabe
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
- Katheterpflege
- Infusionen
Intensivpflege
- Sondenernährung
- Heimbeatmung
- Sauerstofftherapie
- Tracheostoma
Verhinderungspflege
- Urlaubsvertretung
- Angehörigen Entlastung
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Spülen von Geschirr
- Wohnungsreinigung
IndividuelleZiele
Stimmen Sie ganz persönlich mit uns Ihre Bedürfnisse ab
Pflegegrade für einen Pflegebedürftigen, richten sich nach der Art und dem zeitlichen Ausmaß an benötigter Hilfe. Nebst der grundpflegerischen Hilfe wird ebenso die hauswirtschaftliche Versorgung in Betracht gezogen.
-
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
-
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
-
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
-
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
-
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).
-
Ausnahme: Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen (das sind die bisherigen Härtefälle mit Pflegestufe 3), die einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ haben, erhalten den Pflegegrad 5 zuerkannt, auch wenn sie im Rahmen der Begutachtung die an sich notwendige Mindestzahl von 90 Punkten nicht erreicht haben.
Unsere Einzugsgebiete
In unserem Haupteinzugsgebiet (PLZ: 66352, 66333) decken wir die Bereiche aller Pflegearten ab.